Folglich erbringe das BEGAZ-Gutachten somatisch und psychiatrisch den Beweis dafür, dass unfallkausal gesamthaft gesehen eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 75% vorliege. Nachdem somit aufgrund der Schlussfolgerungen der BEGAZ-Gutachter feststehe, dass die unfallkausalen psychischen Auswirkungen eng mit den somatischen unfallkausalen Einschränkungen verknüpft seien, sei bei erstellter natürlicher Kausalität der psychischen Beschwerden eine gesonderte Adäquanzprüfung nicht erlaubt.