Dieses stelle einerseits fest, dass in somatischer Hinsicht klare Unfallfolgen bestünden. Des Weiteren halte der psychiatrische Teilgutachter klarerweise fest, dass sämtliche psychischen Auswirkungen klarerweise im Kausalzusammenhang zum Unfallereignis stünden und diese als sekundäre Unfallfolgen in medizinischer Hinsicht anerkannt werden müssten. Gemäss dem psychiatrischen Teilgutachter liege daher eine mindestens 75%-ige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vor. Folglich erbringe das BEGAZ-Gutachten somatisch und psychiatrisch den Beweis dafür, dass unfallkausal gesamthaft gesehen eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 75% vorliege.