3.1 Am 1. Januar 2017 sind die revidierten Bestimmungen des UVG und der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) in Kraft getreten. Gemäss Abs. 1 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 25. September 2015 werden Versicherungsleistungen, die sich vor deren Inkrafttreten ereignet haben, nach bisherigem Recht gewährt. Der vorliegend relevante Unfall ereignete sich am 12. Dezember 2012, so dass grundsätzlich die bis 31. Dezember 2016 gültig gewesenen Bestimmungen Anwendung finden.