In teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Einsprache änderte die Suva die angefochtene Verfügung mit Einspracheentscheid vom 11. März 2020 dahingehend ab, als sie dem Versicherten ab 1. März 2018 eine Invalidenrente auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 30% zusprach. Einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen den psychischen Beschwerden und dem Unfallereignis vom 12. Dezember 2012 verneinte die Suva weiterhin. B. Gegen diesen Einspracheentscheid liess der Versicherte (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 1. April 2020 Beschwerde erheben mit folgenden Rechtsbegehren: