Sachverhalt: A. a. A.__, geboren 1958, war als Palettenführer bei der B.__ AG angestellt und dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er am 12. Dezember 2012 auf dem Betriebsareal seiner Arbeitgeberin auf Glatteis ausrutschte und stürzte (UV-act. 1; 11). Er zog sich dabei eine Supraspinatussehnenruptur, eine Teilläsion der Subscapularissehne sowie eine Ruptur der AC-Gelenkskapsel im Bereich der rechten Schulter zu (UV-act. 13; 20; 24). Die Suva anerkannte ihre Leistungspflicht und erbrachte die gesetzlichen Leistungen.