Dementsprechend und mit Blick auf ähnlich gelagerte Fälle erscheint ein Aufwand von 14 Stunden gerechtfertigt. Die Auslagen sind antragsgemäss auf pauschal 3% des Honorars festzulegen. Somit ergibt sich ein Honorar von Fr. 3'416.65 (Honorar Fr. 3'080.– [14 Std. à Fr. 250.–]; Auslagen Fr. 92.40 [pauschal 3%], MwSt. Fr. 244.25 [7.7%]). 21 Demgemäss erkennt das Verwaltungsgericht: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der IV-Stelle Nidwalden vom 23. April 2020 aufgehoben und festgestellt, dass die Beschwerdeführerin Anspruch auf eine Viertelsrente hat.