9.2.3 Die Rechtsvertreterin machte mit Kostennote vom 22. Oktober 2020 ein Honorar von Fr. 6'073.45 (Honorar Fr. 5'475.– [21.90 Std. à Fr. 250.–]; Auslagen Fr. 164.25 [pauschal 3%], MwSt. Fr. 434.22 [7.7%]) geltend. Dieses ist überhöht. Namentlich sind einerseits Leistungen aufgeführt, welche nicht im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren stehen (bspw. Telefonate mit Herrn Steiner und Frau Egli vom 5. Mai 2020 resp. 19. August 2020), andererseits sind Leistungen erfasst, für welche nicht klar ist, inwiefern diese zu entschädigenden Parteiaufwand darstellen (bspw. Eintrag «Verfügung