Die IV-Stelle hat gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin ein Valideneinkommen in Höhe von Fr. 51'117.‒ (Vollpensum) ermittelt. Dies wird seitens der Beschwerdeführerin nicht kritisiert und ist auch nicht zu beanstanden, sodass sich eine Weiterung erübrigt. 19 7.6 Bei einem Valideneinkommen von Fr. 51'117.‒ und einem Invalideneinkommen von Fr. 26'783.‒ resultiert eine Einkommenseinbusse von Fr. 23'334.‒ und ein Invaliditätsgrad von 45.6% (100% : Fr. 51'117.‒ x Fr. 23'334.‒), womit die Beschwerdeführerin eine Viertelsrente beanspruchen kann.