Die Beschwerdeführerin lebt seit dem 23. Oktober 2014 getrennt von ihrem vormaligen Ehemann; die Ehe wurde mit Urteil vom 2. Mai 2018 geschieden. Die Obhut über die beiden noch minderjährigen, gemeinsamen Kinder obliegt ‒ seit Januar 2015 provisorisch und seit der Scheidung definitiv ‒ dem Kindesvater (IV-act. 8; 111 S. 3).