Nach ihrem Umzug in die Schweiz betreute die Versicherte hauptsächlich ihre Kinder und den Haushalt und sie leistete diverse Einsätze im ergänzenden Arbeitsmarkt. Zuletzt war sie vom Januar 2016 bis zum April 2017 in einem 50%-Pensum als Köchin bei einer Kinderkrippe angestellt. Die Versicherte gab im Erstgespräch an, dass sie gerne in einem 100%-Pensum gearbeitet hätte, sich jedoch keine entsprechende Möglichkeit geboten habe. Bei psychischer Gesundheit und Stabilität würde sie einer vollschichtigen Tätigkeit nachgehen (IV-act. 23 S. 2 und 3). Die Beschwerdeführerin lebt seit dem 23. Oktober 2014 getrennt von ihrem vormaligen Ehemann;