6.3 Die Statusfrage beurteilt sich praxisgemäss nach den Verhältnissen, wie sie sich bis zum Erlass der Verfügung entwickelt haben. Bei im Haushalt tätigen Versicherten sind die persönlichen, familiären, sozialen und berufliche Situation. Zu berücksichtigen sind insbesondere die finanziellen Verhältnisse des Haushaltes, die Erziehung von Kindern, das Alter der versicherten Person, die berufliche Qualifikation, Bildung, Affinitäten und persönliche Talente. Keinem dieser Gesichtspunkte kommt alleinstehende Bedeutung zu, auch nicht der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit.