Antrag der Beschwerdeführerin aufgelöst worden ist (IV-act. 15 S. 10 f.). Im Rahmen der Frühintervention begründete sie diesen Schritt damit, dass sie es nicht mehr ertragen habe mit Kindern zu arbeiten ohne ihre eigenen Kinder sehen zu dürfen (IV-act. 23 S. 3). Die analoge Problematik schilderte auch der Psychiater C.__ in seinem Bericht vom 4. März 2017 (vgl. E. 4.1). Insofern führte nicht die Tätigkeit als Köchin bzw. eine Überforderung in dieser Tätigkeit, sondern das Arbeitsumfeld bzw. die Anwesenheit von Kindern zur Auflösung des Arbeitsvertrages.