auftretenden depressiven Verstimmungen, sozialen Ängsten, Ein- und Durchschlafstörungen, Konzentrations- und Antriebsstörungen, einer Reduktion von Interesse und Lebensfreude sowie unter ausgeprägten Stimmungsschwankungen leide. Die Tatsache, dass ihr der Gutachter seit Februar 2017 eine Arbeitsfähigkeit von 50% attestiere bedeute e contrario, dass sie aus dessen Sicht vor dem 1. Februar 2017 arbeitsunfähig gewesen sei. Der frühere Psychiater habe ihr seit November 2014 eine Depression attestiert. Der Gesundheitsschaden sei somit nicht erst im Januar 2017, sondern bereits im Herbst 2014 oder früher eingetreten.