Laut dem psychiatrischen Gutachter Dr. med. E.__ finden sich keine ausreichenden Hinweise für eine bipolar affektive Störung (IV-act. 87 S. 87). Aufgrund der psychischen Störung sei die Arbeitsfähigkeit derzeit auf 50% reduziert (Pensum 50%, Rendement 100%). Angesichts der im Längsschnittverlauf erkennbaren allmählichen Stabilisierung und Besserung sei von einer mittelfristig guten Prognose auszugehen, sodass sich eine psychiatrische Reevaluation in einem Jahr empfehle. Die Aufnahme einer Arbeit erscheine auch therapeutisch wünschenswert, zur Stabilisierung der Tagesstruktur, Selbstwirksamkeitserleben und sozialer Teilhabe (IV-act. 87 S. 87).