4.3 Am 28. Oktober 2017 (SUVA-act. 56, S. 11 ff.) berichtete der behandelnde Psychiater C.__ dem Vertrauensarzt der AXA-Krankentaggeldversicherung die Diagnosen rezidivierende Depression, zurzeit schwergradig, aber starke Schwankungen (ICD-10 F33.2) und neu eine Persönlichkeitsstörung der emotional instabilen Art (ICD-10 F60.30), welche bislang durch Tragik und Chaotik der Ereignisse verdeckt worden sei. Bei der Patientin sei bereits in X.__ mit 21 Jahren eine bipolare Störung diagnostiziert worden. Die Arbeitsunfähigkeit betrage nach wie vor 100% und könne frühestens ab Dezember 2017 in kleinen Schritten aufgebaut werden.