Die Kinder seien auch in die Küche gekommen und hätten Kontakt gesucht. Sie habe die Kinder liebgewonnen, aber da sei auch der starke Schmerz wegen des Obhutsentzuges über die eigenen drei Kinder und das spärliche Besuchsrecht. Die Patientin habe weitergearbeitet als, sei dann aber im Dezember 2016 krankheitshalber der Arbeit ferngeblieben und im Januar gekündigt worden. Sie sei vollumfänglich arbeitsunfähig. Die Prognose sei gut; frühestens ab Mitte April 2017 könne sie wieder 50% arbeiten.