3. 3.1 Die IV-Stelle erwog gestützt auf das PMEDA-Gutachten vom 19. Juni 2019, die Versicherte sei seit dem 21. Januar 2017 in ihrer angestammten Tätigkeit als Köchin voll arbeitsunfähig und in einer angepassten Tätigkeit (reduzierte Belastbarkeit) zu 50% arbeitsfähig. Aufgrund der persönlichen Umstände und der finanziellen Notwendigkeit könne davon ausgegangen werden, dass sie ohne Gesundheitsschaden einem 80%-Pensum nachgehen würde. Die restlichen 20% seien dem Aufgabengebiet als Hausfrau zuzuweisen. In Anwendung der gemischten Methode errechnete die IV-Stelle einen Gesamtinvaliditätsgrad von 38% (IV-act. 113; bf.Bel. 2).