C. Mit Vernehmlassung vom 13. Juli 2020 beantragte die IV-Stelle Nidwalden die Abweisung der Beschwerde in allen Punkten, unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerin. D. Mit Entscheid vom 14. Juli 2020 (P 20 4) wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung gewährt. E. Antragsgemäss wurde ein zweiter Schriftenwechsel durchgeführt. Mit Replik vom 2. September 2020 und Duplik vom 13. Oktober 2020 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.