, insb. 87). Ferner veranlasste die IV-Stelle Nidwalden eine Haushaltsabklärung (IV-act. 94). Basierend auf den dadurch gewonnenen Erkenntnissen stellte die IV-Stelle Nidwalden mit Vorbescheid vom 10. Dezember 2019 die Abweisung in Aussicht (IV-act. 96). Dagegen liess die Versicherte mit Schreiben vom 29. Januar 2020 Einwand erheben (IV-act. 103). Die IV-Stelle Nidwalden überprüfte daraufhin ihren Vorbescheid und wies das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 23. April 2020 ab (IV-act. 113). B. Gegen diese Verfügung liess die Versicherte mit Eingabe vom 28. Mai 2020 beim Verwaltungsgericht Nidwalden Beschwerde mit folgenden Anträgen stellen: