{"Signatur": "NW_OG_001", "Spider": "NW_Gerichte", "Datum": "2021-03-11", "PDF": {"Datei": "NW_Gerichte/NW_OG_001_23617_2021-03-11.pdf", "URL": "https://www.nw.ch/_rte/publikation/23617", "Checksum": "df8e435bb004107c045883f2b5f37e01"}, "Scrapedate": "2026-02-20", "Num": ["23617"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte 11.03.2021 23617"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte 11.03.2021 23617"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte 11.03.2021 23617"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Nidwalden Gerichte "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Nidwald Gerichte "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Nidvaldo Gerichte "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Invalidenversicherung; Rente (SV 20 15)"}], "ScrapyJob": "446973/58/2373", "Zeit UTC": "20.02.2026 03:04:40", "Checksum": "2460f5213628dc2a512a8a868533c63f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Nidwalden Gerichte 11.03.2021 23617\nRegeste:\nInvalidenversicherung; Rente (SV 20 15)\n\n3.2\nDie Beschwerdeführerin beanstandet zunächst, der Beginn des Gesundheitsschadens sei\nfalsch festgelegt worden. Der Gesundheitszustand habe sich seit vielen Jahren, mindestens\njedoch seit Oktober 2014 kontinuierlich verschlechtert (Beschwerde Ziffern 12-19). Ebenso\nerscheine fraglich, ob angesichts ihrer Krankheitsgeschichte und ihres Gesundheitszustands\nvon einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen sei, zumal sie das Belastbarkeitstraining nach\neinem Tag habe abbrechen müssen und der behandelnde Psychiater noch immer eine vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiere (Beschwerde Ziffer 20 f.). Im Übrigen habe sie bereits\nnach der Trennung von ihren Kindern, namentlich als sie am 1. Januar 2016 ihre Teilzeit-Ar-\nbeitsstelle bei der B.__ angetreten habe, ein 100%-Pensum angestrebt. Aus diesem Grund\nsei im Bereich Erwerbstätigkeit eine Statusanpassung auf 100% vorzunehmen, mithin nicht\nauf die gemischte Berechnungsmethode abzustellen. Weshalb ihr die IV-Stelle bloss ein 80%\nErwerbstätigkeit zugestehe, sei in keiner Weise nachvollziehbar. Eventualiter beanstandet sie\ndie Haushaltsabklärung als fehlerhaft. Diese sei – sofern überhaupt notwendig – zu wiederholen (Beschwerde Ziffern 22-31). Abschliessend wird überdies eine falsche Berechnung des\nInvalideneinkommens gerügt. Für diese sei nicht auf die LSE-Tabelle abzustellen, sondern auf\nden Lohn, den sie als Köchin hätte erzielen können (Beschwerde Ziffern 32-34). Auf diese\nRügen wird im Nachfolgenden einzugehen sein.\n\n4.\nDie medizinisch relevante Aktenlage präsentiert sich wie folgt:\n7\n\n4.1\nAm 4. März 2017 (SUVA-act. 11, S. 6 ff.) berichtete der behandelnde Psychiater\nDr. med. C.__, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, dem Vertrauensarzt der AXA-\nKrankentaggeldversicherung die Versicherte werde seit dem 13. Januar 2017 ärztlich behandelt, leide an einer depressiven Episode mittelgradig ausgeprägt mit somatischem Syndrom\n(ICD-10 F32.11). Im September 2016 seien bei der Arbeit depressive und vegetative Symptome aufgetreten. Die Patientin koche in einer Kleinkinderkrippe. Die Kinder seien auch in die\nKüche gekommen und hätten Kontakt gesucht. Sie habe die Kinder liebgewonnen, aber da sei\nauch der starke Schmerz wegen des Obhutsentzuges über die eigenen drei Kinder und das\nspärliche Besuchsrecht. Die Patientin habe weitergearbeitet als, sei dann aber im Dezember\n2016 krankheitshalber der Arbeit ferngeblieben und im Januar gekündigt worden. Sie sei vollumfänglich arbeitsunfähig. Die Prognose sei gut; frühestens ab Mitte April 2017 könne sie\nwieder 50% arbeiten.\n\n4.2\nDie Beschwerdeführerin wurde am 6. August 2017 bei St. n. Mischintoxikation in suizidaler\nAbsicht der Luzerner Psychiatrie zugewiesen und bis am 14. August 2017 stationär behandelt.\nIm Kurzaustrittsbericht vom 11. August 2017 werden die Diagnosen Anpassungsstörung\n(F43.2), Agoraphobie mit Panikstörung (F40.01) und massiver Ehekonflikt (Z63.8) festgehalten (IV-act. 35, S. 5).\n\n4.3\nAm 28. Oktober 2017 (SUVA-act. 56, S. 11 ff.) berichtete der behandelnde Psychiater C.__\ndem Vertrauensarzt der AXA-Krankentaggeldversicherung die Diagnosen rezidivierende Depression, zurzeit schwergradig, aber starke Schwankungen (ICD-10 F33.2) und neu eine Persönlichkeitsstörung der emotional instabilen Art (ICD-10 F60.30), welche bislang durch Tragik\nund Chaotik der Ereignisse verdeckt worden sei. Bei der Patientin sei bereits in X.__ mit\n21 Jahren eine bipolare Störung diagnostiziert worden. Die Arbeitsunfähigkeit betrage nach\nwie vor 100% und könne frühestens ab Dezember 2017 in kleinen Schritten aufgebaut werden.\nDer Psychiater hielt fest, dass sich die Psychotherapie weitgehend darauf beschränke, das\nimmer weiter belastende Alte (Platzierung der Kinder beim Ex-Mann) und die Weiterung der\nProblematik aufzufangen.\n8\n\n4.4\nIn ihrem IV-Arztbericht vom 5. Februar 2018 (IV-act. 33) notierte Dr. med. D.__, Fachärztin für\nPsychiatrie und Psychotherapie, folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit:\nSchwere depressive Anpassungsstörung, DD schwere depressive Episode i.R. einer rezidivierenden depressiven Störung, V.a. Persönlichkeitsstörung (F 43.2, DD: F32.2 bei F33.2),\nF61, seit Jahren; nach Schulteroperation bei Supraspinatussehnenläsion links und SLAP-Lä-\nsion noch deutliches Schmerzsyndrom (seit Oktober 2017). Die Patientin sei seit dem 13. Oktober 2017 bei ihr in Behandlung, letztmals am 24. Oktober 2017. Zur Arbeitsfähigkeit äusserte\nsich die Psychiaterin nicht.\n\n4.5\nIn seinem Bericht vom 5. Mai 2018 (SUVA-act. 56, S. 7) an den Vertrauensarzt der AXA-\nKrankentaggeldversicherung verwies bzw. rekapitulierte der behandelnde Psychiater C.__ zunächst den Bericht vom Oktober 2017 (vorstehende E. 4.2). Aktuell präsentiere sich wieder\nein stark depressives Zustandsbild. Die Versicherte sei aktuell voll arbeitsunfähig und die\nPrognosen unsicher.\n\n4.6\nIn seinem IV-Bericht vom 25. Januar 2019 (IV-act. 85) meldete der behandelnde Psychiater\nC.__ als Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit:\n\n− Emotional instabile Persönlichkeitsstörung (SKID-Wert für «emotional instabil»: 12/14, weit über dem Cut Off\nvon 5/14) vom Borderline-Typus F60.31 (ED ca. 2018)\n− Hochgradig depressive Episode (F30.2); Diagnosestellung bei Behandlungsbeginn\n− St. nach mehreren Suizidversuchen, der letzte im September 2018\n\n"}