− besonders dramatische Begleitumstände oder besondere Eindrücklichkeit des Unfalles; − die Schwere oder besondere Art der erlittenen Verletzungen; − fortgesetzt spezifische, belastende ärztliche Behandlung; − erhebliche Beschwerden; − ärztliche Fehlbehandlung, welche die Unfallfolgen erheblich verschlimmert; − schwieriger Heilungsverlauf und erhebliche Komplikationen; − erhebliche Arbeitsunfähigkeit trotz ausgewiesener Anstrengungen. Diese Aufzählung ist abschliessend. 5.5