Beim Überschlagen wurde der Beifahrer aus dem Dachfenster auf die Böschung geschleudert. Der Versicherte konnte das Fahrzeug nicht mehr eigenständig verlassen [Urteil des Bundesgerichts 8C_799/2008 vom 11. Februar 2009 E. 3.2.2]; Kollision eines Motorrads mit einem Auto, bei dem Lenker und Mitfahrerin über das Auto rund 10 Meter durch die Luft geschleudert wurden [Urteil des Bundesgerichts 8C_134/2015 vom 14. September 2015 E. 5.3.1]).