Weshalb der hier interessierende Unfall als mittelschwer im Grenzbereich zu den schweren Unfällen qualifiziert werden sollte, wird seitens des Beschwerdeführers nicht dargetan und ist mit Blick auf die diesbezügliche Rechtsprechung nicht ersichtlich (beispielsweise die Kollision eines Lastwagens mit einem Personenwagen auf der Autobahn, worauf dieser zuerst mit der 12