«In der kreisärztlichen Untersuchung vom 23. Oktober 2003 wird vom Kreisarzt die im MRI festgehaltene Kontusion der Halswirbelkörper mit Knochenmarksödem und im Verlauf diagnostizierte Halsmarkkontusion in der Beurteilung festgehalten. Diese seien verantwortlich für die Residualzustände mit den dargelegten subjektiven Angaben und objektiven Befunden. Es ist jedoch festzuhalten, dass ein im Verlauf durchgeführtes MRI vom 8. Oktober 2004 laut dem Abschluss KU-Bericht vom 27. Januar 2005 keine posttraumatischen oder degenerativen Veränderungen cervikal bzw. thorakal mehr aufweist.» 9