Von den früheren Unfällen (Motorrad und Ski) habe sich der Versicherte vollständig erholt. Es gebe keine Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung oder Verarbeitungsstörung (S. 7, Ziffern 3.1 und 3.2). Ob eine milde traumatische Hirnverletzung vorgelegen habe, könne nicht abschliessend beantwortet werden (S. 10, Ziffer 2.2). Das Hämangiom im Wirbelkörper C7 mit Knochenmarksödem in der mittleren HWS war im aktuellen MRI vom 1. Juli 2003 nicht mehr nachweisbar (S. 4). 8