4.2 Im April 2003 veranlasste die SUVA eine Begutachtung. Der Neurologe C.__ hielt in seinem Gutachten vom 11. August 2003 (SUVA-act. 145/Dossier 2) fest, die Beschwerden und Befunde seien organischer Genese und in den Rahmen der typischen Beschwerden nach HWS- Distorsionstrauma einzuordnen. Hinweise auf eine Halsmarkkontusion bestünden zumindest anamnestisch (S. 6 f., Ziffern 1.2, 2.1 und 2.1). Sämtliche Beschwerden seien auf das Unfallereignis vom 12. Dezember 2000 zurückzuführen. Von den früheren Unfällen (Motorrad und Ski) habe sich der Versicherte vollständig erholt.