4.1 Am 7. Juni 2001 berichtete Dr. med. C.__, Leitender Arzt Neurologie des Kantonsspitals X.__, der Versicherte habe anlässlich des Unfalls vom 12. Dezember 2000 eine Schädelprellung mit Commotio cerebri sowie eine HWS-Distorsion bzw. Kontusion erlitten. Die Verletzungen der Halswirbelsäule seien erheblich; das MRI (vom 19. Dezember 2000) zeige ein vermehrtes Knochenmarksödem in den Halswirbelkörpern. Auch wenn sich das Halsmark unauffällig darstelle und sich in der klinischen Untersuchung aktuell keine Ausfälle reproduzieren liessen, seien die Parästhesien auf eine Halsmarkkontusion zurückzuführen.