In der Folge wies die SUVA die Einsprache mit Entscheid vom 28. Januar 2020 ab und hob die Invalidenrente auf (SUVA-act. 174/Dossier 4). 3 B. Dagegen erhob der Versicherte mit Eingabe vom 25. Februar 2020 Beschwerde mit den Anträgen: «1. Der Einsprache-Entscheid vom 28.1.2020 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine Rente bei einer Invalidität von 47% auszurichten. Eventualiter 3. Die Rente sei höchstens auf einen Invaliditätsgrad von 33% zu kürzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Suva.»