Die Gerichtskasse Nidwalden ist demnach anzuweisen, die Berufungsklägerin nach Rechtskraft dieses Urteils mit gesamthaft Fr. 3'100.– zu entschädigen. Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Berufung wird gutgeheissen und das Urteil SE 19 10 des Kantonsgerichts Nidwalden vom 10. Januar 2020 vollumfänglich aufgehoben.