Gemäss Honorarnote macht der Rechtsvertreter für die Zeit im Anschluss an den Erhalt des begründeten vorinstanzlichen Urteils einen Zeitaufwand von 1'000 Minuten bzw. knapp 16.5 Stunden für das Studium des vorinstanzlichen Urteils, das Studium von Lehre und Rechtsprechung sowie für Telefonate und Besprechungen mit der Berufungsklägerin geltend. Diesbezüglich ist anzumerken, dass sich im Berufungsverfahren keine neuen Rechtsfragen gestellt haben, weshalb davon auszugehen ist, dass bereits im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens die notwendigen rechtlichen Abklärungen vorgenommen worden sind. Das vorinstanzliche Urteil ist denn auch nicht übermässig lang ausgefallen.