6.3.4 Gemäss Honorarnote vom 10. Januar 2020 macht der Rechtsvertreter für den Zeitraum vom 5. Juli 2017 bis 10. Januar 2020 bzw. für das Untersuchungsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von insgesamt 4'275 Minuten bzw. 71 Stunden sowie Auslagen für 500 Kopien geltend. Diesbezüglich ist zunächst anzumerken, dass der eingereichte Tätigkeitsbericht diverse Leistungen enthält, die nicht im Rahmen dieses Strafverfahrens betreffend Meldepflichtverletzung geltend gemacht werden können.