Dies hat zur Folge, dass die entsprechenden Wohnsitzbegriffe jeweils autonom auszulegen sind, selbst wenn sie übereinstimmend formuliert sind. Diese Unterscheidung ist nicht nur bezüglich der autonomen Auslegung, sondern insbesondere auch für den Rechtsweg von erheblicher Bedeutung (HAUSHEER/AEBI-MÜLLER, Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 5. Aufl. 2020, Rz. 9.13 ff.; MARTIN ARNOLD, Entwicklung und heutiger Stand des Einwohnerkontroll- und -meldewesens in der Schweiz, in: ZBl 120/2019, S. 603 ff.; KARL SPÜHLER, Die Rechtsprechung zur polizeilichen Meldepflicht bei Niederlassung und Aufenthalt, in: ZBl 93/1992, S. 337).