Die Mitteilung des schriftlich begründeten Urteils erfolgte alsdann am 23. März 2020. In der Folge reichte die Berufungsklägerin mit Eingabe vom 13. April 2020 sowie den ergänzenden Eingaben vom 26. April 2020 und 17. Mai 2020 fristgerecht die schriftliche Berufungserklärung ein. Die Berufung wurde somit form- und fristgerecht erhoben. Auf die Berufung ist demnach einzutreten. 2.