« 1. Die Beschuldigte wird der fahrlässigen Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt durch Verletzung der Meldepflicht im Sinne von Art. 26 NAG i.V.m. Art. 4, 5 und 6 Ziff. 1 NAG sowie der fahrlässigen Widerhandlung gegen die Verkehrszulassungsverordnung durch Verletzung der Meldepflicht im Sinne von Art. 143 Ziff. 3 VZV i.V.m. Art. 26 Abs. 2 VZV schuldig gesprochen. 2. Die Beschuldigte wird hierfür in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 106 StGB, Art. 26 NAG und Art.