B. Dagegen liess die Beschuldigte mit Eingabe vom 11. März 2019 fristgerecht Einsprache erheben. Am 21. März 2019 übermittelte die Staatsanwaltschaft den gegen die Beschuldigte ergangenen Strafbefehl mitsamt Akten zur Durchführung der Hauptverhandlung an das Kantonsgericht Nidwalden. C. Mit Urteil SE 19 10 vom 10. Januar 2020 erkannte das Kantonsgericht Nidwalden, Strafabteilung/Einzelgericht, was folgt (Wortlaut gemäss der begründeten Fassung):