2.2.1 Für den Fall, dass dem Schreiben des Landammannes und des Regierungsrates Nidwalden vom 5. Mai 2020 wider Erwarten der Verfügungscharakter abgesprochen werden würde, macht der Beschwerdeführer eine Konversion geltend. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde müsse dementsprechend als verwaltungsgerichtliche Klage entgegengenommen werden, zumal letztere die entsprechenden formellen Voraussetzungen erfülle. Diesfalls erübrige sich das Rechtsbegehren Ziff. 1.