D. Das Gesuch des Beschwerdeführers wurde anlässlich der Regierungsratssitzung vom 5. Mai 2020 behandelt. In der Folge erging gleichentags ein Schreiben an den Beschwerdeführer, in welchem ihm seitens des Landammannes und des Regierungsrates Nidwalden mitgeteilt wurde, dass sein Gesuch abgewiesen wird (BF-act. 1). E. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 2. Juni 2020 liess der Beschwerdeführer folgende Anträge stellen: