Kommt hinzu, dass der Beschwerdeführer selber einräumte, dass, sofern eine Erhöhung der Hypothek über die Bank nicht realisierbar wäre, die Liegenschaft allenfalls zu verkaufen wäre. Damit impliziert er gerade selbst, dass mit einem Verkauf der Liegenschaft ein Nettoerlös erzielbar wäre, womit folglich auch Mittel zur Finanzierung des Scheidungsprozesses zur Verfügung stünden. Insoweit er in seiner Beschwerde der Vorinstanz vorwirft, diese habe zu Unrecht auch den Verkauf des Miteigentumsanteils als Möglichkeit in Betracht gezogen, was unrealistisch sei, verhält er sich ebenfalls widersprüchlich. Er selber hat diese Möglichkeit in Betracht gezogen.