Im von ihm zur Edition beantragten Massnahmebegehren vom 17. September 2015, worin der Beschwerdeführer wiederum die unentgeltliche Rechtspflege beantragen liess, machte er Ausführungen zur Mangelsituation und berief sich zudem auf eine «erdrückende Schuldenlast». Diese wird jedoch nicht konkret beziffert, sondern für «Schuldenabzahlung» in der Berechnung des Notbedarfs für "Steuern" Fr. 50.00, für «RA Zumtaugwald» Fr. 100.00 und für «Theba AG» Fr. 309.00 monatlichen Aufwendungen geltend gemacht. Bei Letzterem soll es sich um Abzahlungen eines Privatdarlehens in Höhe von Fr. 20'000.00 handeln.