In einer kurzen "Begründung" wurde ausgeführt, dass sich dieses Scheidungsbegehren unter anderem auf die im noch separat einzureichenden Massnahmebegehren aufzulegenden Unterlagen stützen würde. Es werde beantragt, dass für die Einigungsverhandlung diese sehr relevanten Unterlagen respektive dieses Dossier bezogen werde. Hingewiesen werde im Besonderen auf das Abänderungsbegehren und die dort aufgelegten Unterlagen vom 18. März 2015.