Er beantragte jedoch, dass «in güterrechtlicher Hinsicht […] die Durchführung der güterrechtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf die gemeinsame Wohnung in Stans und ihres übrigen Vermögens» vorgenommen werde. Ausserdem stellte er den prozessualen Antrag, dass die Einigungsverhandlung und das Massnahmebegehren parallel an die Hand genommen werden sollen, da es nicht opportun sei, zuerst den Massnahmeentscheid abzuwarten. In einer kurzen "Begründung" wurde ausgeführt, dass sich dieses Scheidungsbegehren unter anderem auf die im noch separat einzureichenden Massnahmebegehren aufzulegenden Unterlagen stützen würde.