Angesichts der Schuldensituation des Beschwerdeführers sei es unwahrscheinlich, dass die Bank nach der Trennung der Ehegatten einer Erhöhung der Hypothek auch nur für Fr. 26'000.00 zugestimmt hätte, erst recht nach erfolgter Trennung, in Anbetracht der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern und der Ehefrau. Dass ein Mankofall bestanden habe, sei dem Gericht bekannt gewesen. Somit wäre die daraus entstandene Zinspflicht kaum tragbar gewesen, da sein Notbedarf auf das Minimum reduziert gewesen sei. Die Belehnung und Veräusserung sei ihm nicht zumutbar gewesen.