3.2 Die beschwerdeführerische Anwältin stellt in ihrer Beschwerde einen kurzen Abriss eines Teils der bisherigen Verfahren des Beschwerdeführers dar und erachtet es als lohnend, dass die finanzielle Seite des Beschwerdeführers beleuchtet werde. Sodann erläutert sie dessen Lohnentwicklung in den Jahren 2012 bis 2016. Der Beschwerdeführer rügt den vorinstanzlichen Entscheid in der Folge zusammengefasst und im Wesentlichen als willkürlich. Einerseits würden wesentliche Fakten unterschlagen, andererseits sei das Ergebnis stossend.