Liegenschaft Fr. 580'000.00, belastet mit einer Hypothek in der Höhe von Fr. 360'000.00. Der Gesuchsteller selbst gehe aufgrund einer privaten Verkehrswertschatzung sogar von einem Wert von Fr. 710'000.00 aus. Gemäss ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung habe der um unentgeltliche Rechtspflege nachsuchende Grundeigentümer die für den Prozess benötigten Mittel allenfalls durch Aufnahme eines zusätzlichen Hypothekarkredites zu beschaffen.