Nebensächlichkeiten (z.B. zur Schulzeit, zum Freizeitverhalten; vorinstanzliche Akten, Einvernahmeprotokoll vom 1. Februar 2018 des Beschuldigten [EVP B] dep. 52 ff.) einsilbig, verhalten, detailarm und nicht sonderlich reflektiert. Sein persönlicher Auskunftsstil ist somit mitursächlich für die kargen und daher mit wenigen Realitätsmerkmalen aufwartenden Aussagen. Schliesslich ist auch zu berücksichtigen, dass minimale Angaben per se zu einer geringen Aussagequalität führen, selbst wenn die Darstellung auf tatsächlich Erlebtem basiert (VOL- BERT/DAHLE, a.a.O., S. 46). Allein anhand der (Anzahl) angetroffenen Merkmale kann die Zu-