Details können möglicherweise weniger gut erinnert werden, was sich negativ auf die Aussagequalität auswirkt. Auch das verbale Ausdrucksvermögen der aussagenden Person und ihre Eigenart autobiografische Erlebnisse darzustellen, ist zu berücksichtigen. Personen unterscheiden sich im Hinblick auf die Detailliertheit und Nachvollziehbarkeit einer Schilderung sowie dahingehend, ob sie sich lediglich auf äussere Faktoren konzentrieren oder auch ihre emotionale Beteiligung und eigene Bewertung beschreiben (VOL- BERT/DAHLE, a.a.O., S. 43 f.). Der Beschuldigte äusserte sich durchwegs, auch in belanglosen