Seine Aussagen sind, soweit ist der Vorinstanz zuzustimmen, kurz, karg und eher detailarm. Inhaltlich blieben die Schilderungen jedoch beständig und es zeigt sich eine durchwegs gleichbleibende Struktur. Liegt, wie im vorliegenden Fall, ein langes Intervall zwischen Ereignis und Befragung, spielt der zeitliche Aspekt ebenfalls eine Rolle. So können Teilbereiche bereits vergessen worden sein, sodass nur eine kurze und oberflächliche Schilderung wiedergegeben werden kann. Details können möglicherweise weniger gut erinnert werden, was sich negativ auf die Aussagequalität auswirkt.