8.3 Vorweg ist festzuhalten, dass der Beschuldigte erstmals Mitte Juli 2016 Kenntnis von der gegen ihn eröffneten Strafuntersuchung erhielt (Untersuchungsakten, act. 1.8). Die erste Befragung fand am 21. September 2016 statt, mithin rund 3 Jahre nach dem hier untersuchten Vorfall (Untersuchungsakten, act. 1.12) und die Verteidigung erhielt am 22. September 2016 zum ersten Mal Akteneinsicht (Untersuchungsakten, act. 1.14). Der Beschuldigte bestritt die Schilderungen der Privatklägerin durchwegs und berichtete von einem einvernehmlichen Sexualkontakt. Seine Aussagen sind, soweit ist der Vorinstanz zuzustimmen, kurz, karg und eher detailarm.