5.2.3 dep. 9 und act. 5.2.10 dep. 70). Im gleichen Zeitraum bzw. vor der ersten Befragung besprach sie die Angelegenheit in der Beratungsstelle Castagna und mit ihrer Rechtsvertreterin (Untersuchungsakten, act. 5.2.1 dep. 2). Der Umstand, dass sie die Opferberatungsstelle Castagna kontaktierte, indiziert eine Auseinandersetzung mit der Thematik. Zum Zeitpunkt der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Oktober 2016 unterzog sich die Privatklägerin einer Traumatherapie «um alles aufzuarbeiten» (Untersuchungsakten, act. 5.2.35 dep. 103).