Die Privatklägerin war im Ereigniszeitpunkt eigenen Angaben zufolge unregelmässig wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung (vorinstanzliche Akten, EVP PK dep. 17). Allerdings will sie dem behandelnden Psychiater erst etwa im September/Oktober 2015, kurz vor ihrem Termin bei der Beratungsstelle Castagna, vom Vorfall erzählt haben (vorinstanzliche Akten, EVP PK dep. 18). Der Psychiater habe nachgefragt und sie habe erzählt, was sie noch gewusst habe. Die Details seien später wieder hinzugekommen (vorinstanzliche Akten, EVP PK dep. 60 ff.; Untersuchungsakten, act. 5.2.3 dep. 9).